Fachanwalt für Steuerrecht
Der Fachanwalt für Steuerrecht zeichnet sich durch spezialisiertes Wissen auf sämtlichen Gebieten des Steuerrechts aus. Diese umfassen alle Steuerarten, wie z.B. Einkommen-, Körperschafts-, Gewerbe-, Umsatz-, Erbschaft- und Schenkungsteuer, aber auch Grunderwerbsteuer und Umwandlungssteuer, sowie internationale Steuern (u.a. Doppelbesteuerungsabkommen und Außensteuerrecht). Auch das Verfahrensrecht mit sämtlichen förmlichen Verfahren, Einspruchsverfahren und Finanzgerichtsverfahren, gehören zum Tätigkeitsbereich des Fachanwalts für Steuerrecht.
Da das deutsche Steuerrecht zu den anspruchsvollsten und am wenig beständigsten Rechtsgebieten gehört, sollte auf diesem Rechtsgebiet immer ein Fachmann zu Rate gezogen werden, der die aktuelle Rechtslage genau kennt und einschätzen kann.
Weiterhin ist bei nahezu jeder Beratung auch die steuerliche Rechtslage zu beachten, um optimale Gestaltungen ausarbeiten zu können.