Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

 

Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zeichnet sich durch spezialisiertes Wissen vor allem im Bereich der rechtlichen Behandlung von fehlerhaften Anlagen, wie zum Beispiel den so genannten "Schrottimmobilien" oder notleidenden Fonds, aus.

 

Neben dem Bereich des Kapitalanlagerechts umfasst der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht auch die rechtliche Behandlung von Finanzdienstleistungen, der Geschäftsbeziehungen zwischen Kunde und Bank und aller damit in Verbindung stehenden Fragen und Problemen, auch des grauen Kapitalmarktes.

 

Das Bankrecht wird mehr und mehr von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes geprägt, weshalb es gerade beim Tätigwerden eines Anwalts in diesem Rechtsgebiet darauf ankommt, dass dieser stets die neueste Rechstprechung kennt und sich durch die Teilnahme an Fortbildungsseminaren immer auf dem aktuellen Wissensstand befindet.

 

Durch den Erwerb und das Führen des Titels als Fachanwalt ist der Anwalt dazu verpflichtet jährlich Fortbildungen zu besuchen, so dass die höchste Qualität unserer anwaltlichen Dienste gewährleistet ist.

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