Fachanwalt

 

Durch den Fachanwaltstitel wollen wir unseren Mandanten und Interessenten offenbaren, dass wir in den bezeichneten Rechtsgebieten absolute Spezialisten sind und über besondere Kenntnisse verfügen.

 

Ein Fachanwalt muss zur Erlangung des Titels besondere theoretische und praktische Kenntnisse vorweisen, § 2 FAO. Das bedeutet, dass jeder Fachanwalt vor der Verleihung des Titels einen Lehrgang mit Leistungskontrollen absolviert haben muss, der sämtliche relevanten Bereiche des Rechtsgebiets umfasst, § 4 FAO. Zusätzlich müssen vor dem Erwerb des Titels eine bestimmte Anzahl von praktischen Fällen bearbeitet werden, die auch aus sämtlichen Bereichen des Rechtsgebiets stammen müssen, § 5 FAO.

 

Nach der Verleihung des Titels durch die Rechtsanwaltskammer muss der Titelträger jährlich fachspezifische Fortbildung nachweisen, um Änderungen in dem entsprechenden Rechtsgebiet verfolgen zu können und stets auf dem aktuellen Kenntnisstand zu bleiben, § 15 FAO.

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