Kanzlei
Die Kanzlei wurde im Jahr 1972 von Herrn Rechtsanwalt Dr. Schöne in München gegründet.
Im Juni 2010 erfolgte der Zusammenschluss der Einzelkanzlei von Herrn Rechtsanwalt Dr. Schöne mit der Einzelkanzlei von Frau Rechtsanwältin Günzel.
Mit der gemeinsamen Partnerschaft verbinden sich unterschiedliches Fachwissen, langjährige Berufserfahrung, menschliche Kompetenz und ehrgeizige Rechtsanwälte, die im Interesse jedes einzelnen Mandanten den größtmöglichen Erfolg anstreben.
Wir bieten unseren Mandanten höchste juristische Qualität im Steuerrecht, Steuerstrafverfahren, Bank- und Kapitalmarktrecht, Erbrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht und dem allgemeinen Zivilrecht.
Wir beraten sowohl mittelständische Unternehmen, als auch Privatpersonen aufgrund unserer wirtschaftlichen Ausrichtung umfassend. Wir entwickeln Lösungen, die zu ihnen passen und setzen diese mit ihnen um. Die erfolgreiche Verwirklichung ihrer Ziele ist unsere Aufgabe.
Auf eine persönliche Beratung durch den einzelnen Rechtsanwalt legen wir höchsten Wert.
Unser oberstes Ziel ist es die Probleme unserer Mandanten bereits außergerichtlich zu lösen, so dass ein langwieriger und kostspieliger Rechtsstreit vermieden werden kann.
Sollte sich eine gerichtliche Auseinandersetzung dennoch nicht vermeiden lassen, nehmen wir die Interessen unserer Mandanten selbstverständlich auch vor Gericht wahr und versuchen immer den maximalen Erfolg für den Mandanten zu erreichen.